- Die eingetragene Genossenschaft (eG) ist allein und ausschließlich verpflichtet, die Interessen ihrer Mitglieder zu fördern.
- Die eingetragene Genossenschaft ist eine demokratische Rechts- und Unternehmensform. Jedes Mitglied hat eine Stimme unabhängig von der Höhe der Kapitalbeteiligung.
- Mitglieder einer Genossenschaft haften nur mit ihrer Kapitalbeteiligung, wenn in der Satzung eine Nachschusspflicht ausgeschlossen wurde.
- Die Genossenschaft ist Mitglied in einem genossenschaftlichen Prüfungsverband, der im Interesse der Mitglieder regelmäßig die wirtschaftlichen Verhältnisse und die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung prüft.
- Eine Genossenschaft kann weitaus zügiger ausschreiben und Aufträge vergeben, als dies die Kommune tun könnte. Der Aufbau eines Wärmenetzes kann somit schneller und günstiger erfolgen.